Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklertätigkeit

KS Immobilien Projekt GmbH

01

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch
Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas
anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und
verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit
einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.

02

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler
mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei
schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.

03

Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren
Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür
wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben
vorbehalten.

04

Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt,
auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

05

Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten
Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht-
oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem
Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche
Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

06

Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das
angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des
Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des
Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

07

Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere
gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils
adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen
nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte
weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf
Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht
eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der
Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen
Provision.

08

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen
Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen
Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen,
wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die
Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer
aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

09

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer
Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben
Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder
rechtskräftig tituliert sind.

10

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

11

Haftung für Unfälle: Wir weisen darauf hin, dass KS Immobilien Projekt GmbH
während der Besichtigungen nicht für Unfälle jeglicher Art haftbar gemacht werden kann.

12

Unser Datenschutzhinweis ist auf unserer Homepage
ks-immobilien-projekt.de
zu finden.