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Vermeiden Sie rechtliche Risiken bei der Vermietung über AirBnB: Ein umfassender Leitfaden

KS Immobilien Projekt GmbH | Signet

Ihre Immobilie ist nicht nur ein Vermögenswert, sondern auch ein Spiegelbild Ihrer Träume und Lebensweise.

Kathrin Siebold

Immobilienexpertin und Mitbegründerin der KS Immobilien Projekt GmbH

Die Vermietung über AirBnB kann eine attraktive Einnahmequelle darstellen, birgt jedoch auch rechtliche Risiken, die nicht zu unterschätzen sind. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Fallstricke geben, die mit der Vermietung über AirBnB und ähnliche Plattformen verbunden sind, und Ihnen helfen, rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Erlaubnis des Vermieters ist entscheidend

Sind Sie Mieter, ist die Zustimmung des Vermieters gemäß § 540 BGB für die Untervermietung zwingend erforderlich. Eine allgemeine Erlaubnis reicht nicht aus, insbesondere wenn es um häufige, kurzfristige Vermietungen an verschiedene Gäste geht. Fehlt diese Genehmigung, kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses drohen, insbesondere nach einem Abmahnungsprozess.

Landesspezifische Vorgaben berücksichtigen

Zweckentfremdungsverbote, wie sie in Berlin oder Hamburg gelten, können die Vermietung via AirBnB stark einschränken. Sie müssen daher prüfen, ob und welche Regelungen in Ihrem Bundesland oder Ihrer Stadt gelten. In Berlin beispielsweise ist die Vermietung einer gesamten Wohnung an Touristen ohne behördliche Genehmigung untersagt.

Einnahmen korrekt versteuern

Alle Einnahmen aus der Untervermietung sind steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung (Anlage V) deklariert werden. Es gilt dabei das Prinzip der Gewinnerzielung – nur der Überschuss nach Abzug der mit der Vermietung zusammenhängenden Ausgaben ist steuerbar. Zu beachten sind auch die Freigrenzen und Freibeträge. Ohne Gewinnerzielungsabsicht, etwa bei gelegentlicher Vermietung, können Einkünfte steuerfrei bleiben.

Umsatz- und Gewerbesteuer im Blick behalten

Bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen können zusätzlich zur Einkommensteuer auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Im Jahr 2017 lag die Grenze für die Gewerbesteuer bei einem Einkommen aus Untervermietung von über 24.500 Euro.

Fazit

Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ist für die Vermietung über AirBnB unerlässlich. Dies schließt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen, die Kenntnis über lokale Regelungen sowie die korrekte Versteuerung der Einnahmen ein. Wer sich umfassend informiert und alle rechtlichen Vorgaben beachtet, kann die Vorteile von AirBnB als Vermieter optimal nutzen, ohne unangenehme Überraschungen zu erleben.

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